Geld verdienen mit Reisen

Geld verdienen mit Impressum

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Impressum  (6967 Aufrufe)

Wie muss ein korrektes Impressum aussehen? Die Impressumspflicht gemäß Teledienstegesetz (TDG) gilt prinzipiell für jeden Websitebetreiber, der ein wirtschaftliches Interesse mit seiner Homepage verfolgt - also auch für Travelan Partner. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die Basis unseres Netzwerkes! Deshalb stellen wir Ihnen im zentralen Netzwerkbereich mit "AGB & Leistunsgträger" ein Formular mit Angaben zum Leistungsträger mit einer klar gekennzeichneten Verantwortlichkeit für die integrierten Reise-Angebote auf Ihrer Homepage zur Verfügung. Sie sind in jedem Fall verpflichtet, ein eigenes Impressum gut auffindbar auf der eigenen Website unterzubringen. Dieses sollte folgende Pflichtangaben enthalten: 1. Name und Anschrift des Anbieters Grundsätzlich muss der vollständige Name bzw. Firmenbezeichnung angegeben werden. Außerdem muss die Rechtsform genannt werden. Bei der Anschrift müssen Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die alleinige Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen sind der Sitz und der Vertretungsberechtigte anzugeben. 2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme Hier müssen Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse, sofern vorhanden, angegeben werden. 3. Angabe der Aufsichtsbehörde Bedarf das Internet - Angebot einer Zulassung, so ist die zuständigeBehörde zuzüglich Kontaktdaten anzugeben. 4. Register und Registernummer Hier muss z.B. das Handelsregister, Vereinsregister oder Partnerschaftsregister mit der entsprechenden Registernummer angegeben werden. 6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Bei vorhanden sein einer Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a muss diese angegeben werden. 7. Zusätzliche Pflichtangaben für besondere Berufsgruppen Angehöriger freier Berufe, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Architekten, usw.), müssen zusätzlich die genaue Berufsbezeichnung sowie die Institution wo der Titel erlangt wurde angeben. Außerdem müssen eventuell die berufsrechtlichen Regeln genannt bzw. auf diese verlinkt werden. 8. Weitere Angaben Eventuell müssen branchenspezifisch noch weitere Angaben gemacht werden. Z.B. muss bei der Veröffentlichung redaktioneller Beiträge ein Verantwortlicher (voll geschäftsfähig, Wohnsitz in Deutschland) nach Paragraph § 10 Abs. 3 MDStV genannt werden. Die oben aufgeführten Informationen geben nur einen kleinen Überblick über den Sachverhalt Impressum und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. für weitere Informationen setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne überprüfen wir auch das Impressum auf Ihrer Internetpräsenz. Weitere Informationen Da der Gesetzgeber je nach Beruf oder Rechtsform sehr unterschiedliche Regeln für ein korrektes Impressum festlegt, überprüfen Sie die notwendigen Angaben mit Hilfe eines Impressum-Assistenten unter http://www.digi-info.de/webimpressum

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