Partnervertrag

Die folgende Partnervereinbarung bildet die rechtliche Grundlage für die Teilnahme an den auf der Plattform www.travelan.de angebotenen Partnerprogrammen.

Betreiber der Plattform:

ADENION GmbH
Merkatorstrasse 2
41515 Grevenbroich
(im folgenden ADENION genannt)

Sie bestätigen uns Ihr Einverständnis, indem Sie auf den linken Link am Anschluss an diesen Absatz oder am Ende dieses Textes klicken. Dieser führt Sie automatisch zur Anmeldung.

Vorwort

Gegenstand des Vertrages ist die gewerbliche Schaltung von elektronischen Anzeigen über das Netzwerk Travelan und die Vermittlung von Werbepartnerschaften verschiedener Anbieter (im folgenden Anbieter, Programmbetreiber oder Merchants genannt) auf den Internetseiten des Partners (im folgenden Partner, Vertragspartner oder Affiliate Partner genannt).

Der Partner erhält eine sogenannte Werbevergütung, wenn durch die Werbung/Einbindung von Hyperlinks auf der Seite des Partners auf der Seite des Anbieters Produkte und Dienstleistungen käuflich erworben werden.

Dazu wird ein Vertrag zwischen dem Partner und dem Anbieter geschlossen, der durch ADENION vermittelt wird. Des weiteren sorgt ADENION für die Bereitstellung der Hyperlinks durch Einbindung durch den Partner, der Statistiken sowie der Abwicklung der Zahlungen. 

§1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die gewerbliche Schaltung von elektronischen Anzeigen (Bannern), Textlinks oder anderen HTML-Modulen auf der Webseite des Vertragspartners mit dem Ziel, eine zum gegenseitigen Nutzen geschlossene Werbekooperation zu vereinbaren.

Der Link-Service wird über ADENION als Service-Vermittler auf dem Touristik-Partnernetzwerk bereitgestellt.

ADENION stellt dem Vertragspartner eine Auswahl von Werbemitteln (Logos, Banner, Grafiken, Texte, HTML-Module, HTML-Webpages, etc.) sowie eine Anleitung zur Einbindung dieser Links in die Website des Vertragspartners zur Verfügung. 

Für die Zeit der Zusammenarbeit erhält der Partner ein nicht übertragbares, jederzeit kündbares Recht, die durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Werbemittel zum Zwecke der Werbung in Form von Verlinkungen zu den Webseiten des Anbieters zu verwenden. Dieses Recht bezieht sich ausschließlich auf die im Netzwerk ausdrücklich zur Verfügung gestellten Werbemittel. Dieses Recht umfasst nicht die Berechtigung, die Werbemittel zu verändern, zu bearbeiten, zu vermieten, zu veräußern oder für andere Zwecke zu verwenden, es sei denn, der Anbieter hat ausdrücklich die schriftliche Genehmigung dazu erteilt. Dies betrifft insbesondere urheberechtlich geschützte Namen, Logos, Bilder und Datenbanken. Das Recht erlischt mit Kündigung des Vertrages.

Dem Vertragspartner wird eine eigene Partnerkennung zugeteilt. Mit Hilfe der über das Partnerprogramm zugeteilten Link-Codes, werden die Kunden registriert, die über die Webseite des Vertragspartners vermittelt werden.

Der Vertragspartner erhält eine erfolgsabhängige Vergütung von tatsächlich registrierten Umsätzen mit Waren und Dienstleistungen, die aufgrund eines Hyperlinks zum Anbieter zustande kommen. Produkte und Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich im Rahmen des Partnerprogramms angeboten werden - z.B. von Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden - sind von einer Vergütung ausgeschlossen.

Einige der Verkäufe/Buchungen werden u.a. auch auf Basis von Cookies registriert. Sollte ein Käufer diese Funktion in seinem Browser ausgeschaltet haben, können getätigte Verkäufe nicht registriert werden.

§2 Zustandekommen des Vertrages

Dem Partner steht ein Online - Antragsformular zur Verfügung. Nach Übersendung des ausgefüllten Formulars wird der Antrag geprüft und im Falle der Annahme wird diese dem Partner gegenüber per Email bestätigt.

Mit der Annahme der Anmeldung des Partners seitens ADENION anerkennt der Partner die vorliegende Partnervereinbarung.

Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der Partner voll geschäftsfähig ist. Sofern der Partner eine planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegten selbständigen Tätigkeit nachgeht, ist dafür verantwortlich ggf. eine Gewerbeanmeldung einzuholen.

Mit der Aufnahme in das Touristik- Netzwerk wird der Partner für die verschiedenen Werbemedien des Reise-Kernsortiments freigeschaltet. Die Bedingungen für die Buchungsabwicklung und die AGBs des jeweiligen Anbieters sind sowohl in der in der Beschreibung des Programms und im Partnerbereich, als auch auf den kundenorientierten Webpages einsehbar.

Innerhalb des Netzwerkes stehen dem Partner eine Reihe von weiteren Partnerprogrammen zur Verfügung, zu denen der Partner sich bewerben bzw. anmelden kann. Die Teilnahmebedingungen unterliegen teilweise besonderen Vorgaben der einzelnen Anbieter. Ggf. gesonderte Bedingungen stehen in der Beschreibung der einzelnen Programme und werden mit der Anmeldung/Bewerbung durch den Partner akzeptiert.

Durch die Annahme einer Bewerbung des Partners seitens eines Anbieters zur Teilnahme an einem Partnerprogramm kommt zwischen dem Partner und dem Anbieter ggf. ein zusätzlicher Vertrag zustande. Dieser Vertrag wird durch ADENION vermittelt. ADENION hat jederzeit das Recht, die Vermittlung von Verträgen zwischen dem Partnern und dem Anbieter abzulehnen, bzw. einzelne Partner aus dem Netzwerk auszuschließen. Durch das Partnerprogramm wird jedoch weder ein Handelsvertretervertrag geschlossen, noch entsteht eine Gesellschaft zwischen Partner und der ADENION GmbH bzw. den angeschlossenen Reiseanbietern.

§3 Berechnung der Werbevergütung (Provision)

Der Partner erhält eine Provision für einen Geschäftsabschluss, der über seine Website zwischen Kunden und den Anbietern zustande kommt.  Die Provision errechnet sich aus der Netto-Rechnungssumme. Auf Verkäufen/Buchungen von Rückläufern/Stornierungen/Nichtzahlung oder Insolvenzen des Veranstalters hat der Partner keinen Anspruch.

Der Prozentsatz der Provision ist für jedes Partnermodell in der jeweils aktuell gültigen Werbekostenzuschuß(WKZ)-Tabelle und Veranstalterliste angegeben.
Die Höhe der Provisionen richtet sich immer nach den vom Veranstalter angegebenen Preisen. Bei einigen Leistungen wie z.B. Kreuzfahrten sind teilweise nur bestimmte Anteile am Gesamtpreis provisionsfähig. Der provisionsfähige Anteil wird zum Vorgang vermerkt. Die Anbieter behalten sich Preisänderungen bei Produkten und Dienstleistungen vor. Für die auf der Website des Partners angegebenen Preis-, Liefer- und Verfügbarkeitsinformationen können keine Garantien übernommen werden.

Die Vergütungen für Reisen werden nach Abreisedatum fällig und nach Erstattung durch den Reiseveranstalter im jeweiligen Folgemonat mit den Partnern abgerechnet

Die Auszahlung der Provisionen erfolgt durch ADENION, sobald das Partnerkonto ein Mindestbetrag von 25 EURO aufweist (Bei Auslandsüberweisungen gelten gesonderte Bedingungen). Die darunter liegenden Beträge werden in die Abrechnung der Folgemonate übernommen.

Der Partner erhält mit seiner ID und dem Passwort Zugriff auf seine persönlichen Online-Statistiken, so dass er sich über den jeweils aktuellen Stand der Transaktionen sowie der darauf angefallenen Vergütungen informieren kann.

Soweit Aufträge nicht zur Ausführung kommen oder rückabgewickelt werden (Retouren/Stornos/Nichtzahlung oder Insolvenz des Veranstalters), ohne das dies vom Anbieter zu vertreten ist, entfällt die Vergütung nachträglich und wird mit der nächstfolgenden Abrechnung verrechnet.

Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten bei weiterer Werbetätigkeit des Partners ist ausgeschlossen.

Aufgrund der vertraglichen Bestimmungen der Reiseveranstalter hat der Werbe-Partner für die Buchung von eigenen Reisen über die Partner-Website keinen Anspruch auf eine Werbevergütung, da der Reisepreis ausschließlich zu dem von Veranstalter ausgeschriebenen Preis verkauft werden und dem Reisenden selbst vom Reisebüro kein Rabatt gewährt werden darf.

Der Partner ist für die Versteuerung der Einkünfte aus diesem Vertrag selbst verantwortlich.

§4 Pflichten von ADENION

ADENION stellt dem Partner alle zur ordnungsgemäßen Einrichtung von Links erforderlichen Informationen zur Verfügung. ADENION stellt ein System zur Verfügung, das die Anmeldung, die Bereitstellung von HTML-Code für Links zu dem Programmbetreiber und umfangreiche Statistiken umfasst. ADENION ist unterstützend und helfend tätig, dem Partner steht deshalb nur ein Vergütungsanspruch gemäß der von den Anbietern geschlossenen Vereinbarung direkt gegen den Anbieter zu. Die Geltungsmachung eines Vergütungsanspruches gegen ADENION ist ausgeschlossen.

§5 Pflichten des Partners

Die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung der Links liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Partners. Er darf daher nur Links verwenden, die im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellt werden, dies gilt insbesondere für die Abfragen auf Buchungsdatenbank (Buchungsmaschinen). Andernfalls kann keine Gewährleistung für die korrekte Registrierung und Abrechnung der Verkäufe übernommen werden. Direkte uneingeschränkte Daten-Abfragen auf Buchungsmaschinen, die dazu geeignet sind, insbesondere die Performance der Datenbanken zu beeinträchtigen, sind nicht gestattet.

Der Partner ist verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege, sowie für die Richtigkeit und Korrektheit der Inhalte, die auf seiner Website erscheinen. Die Verantwortlichkeit bezieht sich auch auf den technischen Betrieb der Website, insbesondere der Links zur Website der Anbieter sowie der Sicherstellung, dass die Inhalte der Website nicht Rechte Dritter verletzen oder in anderer Weise gegen Gesetze verstoßen. Insbesondere ist der Partner verpflichtet, darauf zu achten, dass Domainnamen und Inhalte, sowie Metatags oder Keywords im HTML-Code seiner Website bzw. in Werbeaktivitäten nicht gegen Schutzrechte (insbesondere Domain- und Markenrechte) Dritter verstoßen. Ganz besonders ist der Partner dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass keine Namen oder Begriffe von Wettbewerbern in Zusammenhang mit den beworbenen Angeboten verwendet werden. Der Partner verpflichtet sich, ADENION bzw. deren Vertragspartner von jeglichen Rechtskosten- und Schadensersatzansprüchen Dritter, die aus solchen Verstößen resultieren, freizustellen.

Der Partner sichert zu, dass auf seiner Website jede Darstellung oder jeder Hinweis auf kriminelle Handlungen wie Pornografie, Rassenhass oder auf politisch extreme Inhalte unterbleibt und die Website den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Der Partner sorgt dafür, dass seine Website nicht in einer Weise gestaltet ist, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website des Anbieters gegeben ist. Das Impressum muss eindeutig den Inhaber der Domain entsprechend der Impressumspflicht kennzeichnen.

Der Partner ist nicht berechtigt, Angebote im Namen des Anbieters zu erstellen, anzunehmen, sich als Vertreter des Anbieters auszugeben oder gegenüber Dritten den Eindruck einer Vertretungsbefugnis zu vermitteln. Dem Partner ist es ebenfalls untersagt, Angebote mit anderen als den von Anbieter bzw. den Veranstaltern ausgewiesenen Preisen zu versehen oder auf irgendeine Weise zu kennzeichnen.

Des weiteren ist dem Partner untersagt, bezüglich der Reiseangebote, Preise oder Kundenbelange direkt mit dem jeweiligen Veranstalter in Kommunikation zu treten. ADENION bzw. die angeschlossenen Anbieter klären alle Fragen und Probleme jederzeit fachgerecht und zuverlässig mit den jeweiligen Ansprechpartnern. Alle Fragen oder Probleme sind daher direkt an ADENION bzw. die angeschlosenen ServiceCenter zu richten.

Die Reiseangebote dürfen ausschließlich in der zur Verfügung gestellten Form (Webpages, Links, Banner, Bilder) abgebildet werden. Für die Benutzung von Hotelbildern aus dem Giata Hotelguide gelten die Nutzungsbestimmungen der Giata-GmbH in der aktuellen Version (giata-gmbh.de/agb). Alle Arten von Versteigerungen sowie sonstige anderslautende Veräußerungen von Reiseangeboten auf Partnerseiten oder Dritt-Portalen (z.B. EBAY) sind strengstens untersagt.

Versand von Werbe-Emails / SPAM / Störwerbung

Alle von ADENION zur Verfügung gestellten Services und Marketing-Materialien (Hyperlinks, HTML-Module, Logos, Banner, Newsletter etc.) unterliegen einer Spamming-Policy. Der Partner sichert zu, dass er im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Werbemittel auf seiner Website oder in Emails kein SPAM (unerwünschte Verbreitung/Zusendung von Werbeemails ohne ausdrücklich Einwilligung) betreibt.

ADENION stellt dem Partner mit dem Reise-Newsletter einen Kommunikationskanal und ein effektives Kundenbindungs- und Kundengewinnungs- Instrument zur Verfügung. Der Partner sichert zu, über das von ADENION bereit gestellte Newsletter-Formular ausschließlich freiwillige Abonnenten zu werben (Opt-In-Verfahren). Der Partner stellt sicher, dass der über ADENION getätigte Newsletter-Versand nur ernsthaft interessierte Kunden erreicht und keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.

Sofern der Partner folgende Bedingungen erfüllt, ist der Partner verpflichtet, dies ADENION mitzuteilen und vor Anmeldung zum Partnerprogramm die Genehmigung zur Teilnahme von ADENION einzuholen:

Die zur Verfügung gestellten Links und Werbemittel dürfen in diesen o.g. Werbeformen nicht verwendet werden.

Verletzt der Partner eine der o.g. Pflichten und entstehen möglicherweise Schadensersatzansprüche Dritter gegen die einzelnen Anbieter oder ADENION, so ist der Partner verpflichtet, die beiden Vertragsparteien von diesen Ansprüchen freizustellen. Dies gilt auch für die Kosten, die zur Abwehr solcher Ansprüche entstehen.

ADENION behält sich das Recht vor, ADENION Partner von der Teilnahme am Netzwerk oder an einzelnen Partnerprogrammen auszuschließen. Dies gilt insbesondere, ist jedoch nicht begrenzt auf die Zuwiderhandlung gegen die o.g. Verpflichtungen,  Betrugsversuche, Vertragsverstöße, unzulässige/rechtswidrige Webinhalte oder Geschäftsgebaren. Derartige Verstöße führen zur sofortigen Löschung des Partner-Accounts.

§6 Gewährleistung und Haftung

ADENION gewährleistet den Betrieb des Netzwerkes Travelan im Rahmen der aktuellen technischen Möglichkeiten und die Korrektheit der Registrierung und Abrechungen der generierten Umsätze. Für weitergehende Ansprüche wird keine Gewährleistung übernommen.

1) ADENION haftet,

(a) wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdenden Weise verursacht worden oder

(b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

(2) ADENION haftet gemäß Abs. (1) (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, höchstens bis zu dem bei Vertragsabschluß typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Werbeeinnahmen des letzten Monats begrenzt.

Die Haftungsbeschränkung gemäß Abs. (2) gilt sinngemäß für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von ADENION verursacht werden.

(3) Die Haftungsbeschränkung gilt auch für sonstige vertragliche und außervertragliche Ansprüche.

Im Falle eines Datenverlustes setzt eine Haftung voraus, dass der Partner die Daten mindestens einmal täglich als Datei bzw. in ausgedruckter Form sichert.

Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Aufgrund der vorgegebenen technischen Möglichkeiten übernimmt die ADENION GmbH keine Garantie einer ständigen Verfügbarkeit des Programmsystems. Es kann in Ausnahmefällen dazu kommen, das eine geringe Anzahl von Transaktionen vom ADENION System nicht erfasst werden können. Ein Anspruch gegen ADENION seitens der Anbieter bzw. der Partner besteht deswegen nicht.

ADENION haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare und unmittelbare Schäden durch Datenverluste, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter, es sei denn, durch die vertragsgemäße Benutzung der Software werden eventuell zu deren Gunsten bestehende Schutz- oder Urheberrechte verletzt. Bleiben die Bemühungen, die Verletzung fremder Schutzrechte zu beseitigen erfolglos, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

ADENION haftet ebenfalls nicht für Missbrauch, Betrug oder sonstige geschäftsschädigende Aktivitäten der Anbieter oder der Partner sowie der damit verbundenen Folgeschäden.

§7 Ende des Vertrages

Der Vertrag kann jeder Zeit ohne Angabe von Gründen von beiden Parteien gekündigt werden.

Der Partner ist in diesem Falle verpflichtet, alle Banner und Buttons zu löschen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht ihm nicht zu.

ADENION ist verpflichtet, die bis dahin noch angefallenen Vergütungen aus Verkäufen abzurechnen und auszuzahlen, es sei denn, ADENION oder dem Anbieter stehen Schadensersatzansprüche gegen den Partner zu.

§8 Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht am Standort von ADENION vereinbart.

§9 Vertragsänderungen

ADENION behält sich vor, Regelungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung jederzeit zu ändern. Der Partner wird per E-Mail über die Änderungen informiert. Erfolgt keine Kündigung des Vertrages innerhalb einer Woche ab Zugang der Änderung, gilt die Änderung als angenommen.

§10 Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle Informationen, insbesondere geschäftliche und finanzielle, Kunden und Käuferlisten, sowie Preis- und Verkaufsinformationen sind vertraulich zu behandeln. Diese dürfen weder direkt oder indirekt für eigene wirtschaftliche oder für andere Zwecke verwendet werden.

§11 Teilnichtigkeit

Ist eine der vertraglichen Regelungen unwirksam, so werden sich beide Parteien bemühen, eine Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben hiervon unberührt.

Stand 17.2.2007